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Ab 01. Januar 2015

Berufs­bedingter Hautkrebs

31.01.2015 / Dr. med. Georg Barth

 

Ab 01. Januar 2015 wurde nun auch Hautkrebs als Berufserkrankung (BK 5103) in der Berufskrankheitenliste aufgenommen.

Langjährige, berufsbedingte Sonnenstrahlung können bestimmte Hautkrebserkrankungen wie Plattenepithelkarzinom (Spinaliom, weißer Hautkrebs) sowie die ihre Frühformen (aktinischen Keratosen) verursachen.

Bauarbeiter bei der Arbeit - der Sonne ausgesetzt

Durch das jahrzehntelange, spätere Auftreten dieser Hautkrebsformen sind häufig Rentner betroffen, die früher draußen gearbeitet haben, sogenannte "Outdoor-Arbeitsplätze". Dazu zählen z.B. folgende Berufsgruppen:

Häufig ist die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) eintrittspflichtig und bezahlt die umfangreiche medizinische Behandlung.

Falls sie in einer dieser Berufsfelder arbeiten oder gearbeitet haben und z.B. mehrere rauhe Stellen an den sogenannten "Sonnenterassen" der Haut haben (Kopf, Stirn, Nase, Schläfen, Ohren, Arme), sollten Sie dies von einem Hautarzt anschauen lassen – gerne auch bei Dr. Barth in unserer Praxis.

Wir sind auf die Behandlung von weißem Hautkrebs und die Vorstufen spezialisiert.

 

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